Planungsleistungen erfordern valide, nachprüfbare und ggf. gerichtsfeste Aufnahme und Bewertung von Grundlagendaten wie auch eine korrekte, auch sprachlich und optisch ansprechende Darstellung.

Mangelnde Qualitätsstandards verzögern und behindern Planungsverfahren. Im Naturschutzmonitoring werden Vergleiche und Trendaussagen eingeschränkt oder unmöglich gemacht, wenn methodische Standards oder Qualitätsanforderungen missachtet werden.

Solche nachträglichen bösen Überraschungen ersparen wir unseren Auftraggebern in beiderseitigem Interesse, waren aber schon verschiedentlich mit der Neubearbeitung u.a. mangelhafter Biotopkartierungen wie auch FFH-Verträglichkeitsstudien befasst.

Regelmäßige Folgeaufträge von zufriedenen Kunden und Weiterempfehlungen sind für uns eine Bestätigung unseres Qualitätsmanagements und unserer Geschäftsgrundsätze.

Einsatz qualifizierten Personals

Die Bearbeitung der Projekte von der Abstimmung des Leistungsumfanges über Aufnahmen im Gelände und die Aus- und Bewertung bis hin zur elektronischen Datenverarbeitung sowie der Präsentation erfolgt bei uns überwiegend in Personaleinheit, vorwiegend durch die Büroleiter selbst. Sie dürfen daher ein besonders hohes Maß an fachlicher Qualifikation ebenso erwarten wie die nahezu ständige Verfügbarkeit des zuständigen Ansprechpartners.
Bei freien wie bei angestellten Mitarbeitern sowie Kooperationspartnern setzen wir ein abgeschlossenes Studium einer einschlägigen Fachrichtung ebenso voraus wie die nötige Arten- und Methodenkenntnisse bzw. Planungserfahrung. Eigenständige Datenerhebungen oder Projektbearbeitungen etwa durch Praktikanten oder studentische Hilfskräfte lehnen wir grundsätzlich ab.

Interne Qualitätssicherung und Fortbildung

Wir legen Wert auf regelmäßige Fortbildung und den Erfahrungsaustausch intern ebenso wie mit Fachkollegen, z.B. auf Fachtagungen sowie durch Berücksichtigung aktueller Fachlitera-tur.
Dem fachlichen Austausch dienen auch die zahlreichen eigenen Fachpublikationen und Fachvorträge. Wo immer möglich, versuchen wir relevante Grundlagendaten nicht in der „Schublade“ verschwinden zu lassen. Publikationen dienen neben dem Wissenstransfer auch einer gesteigerten Akzeptanz öffentlicher Gutachteraufträge.

Moderne EDV

Der Einsatz moderner Technologie, übersichtliche Datenstrukturen und regelmäßige Datensicherung sind für uns ebenso selbstverständlich wie der Einsatz von Prüffunktionen z.B. zur Lieferung technisch einwandfreier Digitalisierungen. Eine ansprechende Präsentation erlaubt u.a. ein eigener Beamer.

Spezielle Anforderungen an Freilandleistungen

Für uns ist die Datenerhebung vor Ort zu den jeweils günstigsten Jahreszeiten, bei faunistischen Fragestellungen auch Tageszeiten und Witterungsbedingungen, selbstverständlich. Projekte mit Bearbeitungszeiträumen, die den methodischen Vorgaben hinsichtlich der Jahreszeiten widersprechen, müssen wir leider ablehnen, sofern die Untersuchungen nicht nach verspäteter Beauftragung ggf. im Folgejahr fertiggestellt werden können.
Für die Bearbeitung von Gewässern, Verlandungszonen und Schwingrasen stehen Boote (auch mit Außenbordmotor) und spezielle Sicherungsausrüstung zur Verfügung.
Die präzise Verortung im Gelände erfolgt mit GPS-gestützten Feldrechnern und mobilem GIS.

Termintreue

Durch sorgfältige Vorkalkulation wird unser Personaleinsatz rechtzeitig geplant. Bereits wir drei Büroleiter sind alle mit Grundlagenerhebungen der Flora und Fauna im Gelände, wie auch mit der Aus- und Bewertung, GIS-Bearbeitung und der Planung vertraut. Dies sichert eine große Leistungsfähigkeit, die bei Bedarf jederzeit und kurzfristig durch erfahrene, wiederholt beschäftigte Freiberufler bzw. Angestellte weiter verstärkt wird.

Weitere Grundsätze unserer Arbeit

Wir verstehen uns als Fachgutachter, die sich in erster Linie an den einschlägigen Standards von Wissenschaft, Technik und Rechtsvorschriften zu orientieren haben. Die Sicherung unserer Qualitätsstandards und unseres guten Rufes verbieten eine äußere Einflussnahme auf unsere Ergebnisse.
Unsere Auftraggeber dürfen von uns Loyalität sowie Diskretion gegenüber Dritten erwarten. Wir lassen uns auch bei Projekten, die im politischen oder gesellschaftlichen Spannungsfeld stehen, nicht in unserer Fachmeinung beeinflussen.

Honorierung unserer Leistungen

Grundlage für unsere Preisgestaltung ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, Fassung 2013). Für die meisten planerische Leistungen gelten spezielle Honorartafeln. Zahlreiche unserer Leistungen sind jedoch als Zeithonorar zu kalkulieren.
Abrechnungen nach tatsächlichem Aufwand sind die Ausnahme. In aller Regel erhalten Sie von uns im Vorfeld ein verbindliches Angebot mit einer nachvollziehbaren Vorabschätzung des Zeitbedarfs.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzverwaltung sowie eine Auskunft unserer Bank weisen wir Ihnen ebenso gerne nach wie unsere Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.